Schadenbearbeitung

Richtiges Verhalten im Schadenfall

Ein Schaden kann schnell und unerwartet auftreten. Häufig werden aber wichtige Schritte im Schadensfall übersehen.

Unser Leitfaden hilft Ihnen Probleme zu vermeiden und erinnert Sie an wichtige Verhaltensweisen.

Melden Sie jeden Schaden sofort, damit wir Sie von Anfang an optimal unterstützen und beraten können!

Mehrwert durch IGV – Produktvereinbarungen

Im Schadenfall zeigt sich die Qualität des Versicherungsschutzes. Die IGV Austria durchforstet Bedingungen, schließt Lücken in der Deckung und integriert zusätzliche Leistungen in unsere Produktvereinbarungen.

Wir sind Mitglied der

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen:

Allgemein gilt:

Ergreifen Sie umgehend alle notwendigen Schritte, um den Schaden zu minimieren, wobei Ihre eigene Sicherheit stets Vorrang hat.

Dokumentieren Sie den Schaden durch aussagekräftige Fotos und bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf.

Beauftragen Sie keine Reparaturen, ohne vorher Rücksprache mit uns zu halten. Melden Sie jegliche Schäden unverzüglich.

– Alarmieren Sie Feuerwehr (122) 

– Retten Sie gefährdete Personen, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144)

– Treffen Sie Maßnahmen, um den Schaden zu mindern (sofern gefahrlos möglich)

– Brandursache und Schaden fotografieren

– Verzeichnis beschädigter und zerstörter Gegenstände erstellen

  • Absperren der Hauptleitung, um weiteren Wasseraustritt zu verhindern.
  • Im Notfall verständigen Sie die Feuerwehr (122) oder einen Installateur.
  • Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

… mit Personenschaden

  • Unfallstelle sichern
  • Notruf absetzen (144) – Erste Hilfe leisten
    Polizei verständigen (133)
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen
    Unfallskizze erstellen, Hergang schildern
  • Beweise sichern (Fotos, Daten von Zeugen notieren)
  • Kein Schuldbekenntnis ablegen (selbst wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte!)

 

… mit Sachschaden

  • Anzeige ist notwendig bei: Kollision mit Tieren, Parkschaden, Vandalismus, Brand, Diebstahl
  • Ist der Geschädigte nicht anwesend, müssen Sie den Unfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht
  • Verschließen Sie durch Sturm & Hagel entstandene Beschädigungen am Gebäude umgehend, welche ansonsten zu höheren Folgeschäden z.B. durch Regenwassereintritt führen können. (Schadenminderungspflicht)
  • Für Noteindeckungen verständigen Sie die Feuerwehr (122) oder einen Dachdecker.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
  • Verständigen Sie die Polizei (133) – Anzeige bestätigen lassen
  • Fotografieren Sie Beschädigungen ohne Spuren zu vernichten
  • Schadenshöhe minimieren, bzw. Folgeschäden verhindern (Notschlösser, Ersatzverglasungen)
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Handys und Sparbücher
  • Schaden dokumentieren (Kaufquittungen bereithalten!)